Im Beirat der Kindertagesstätte wirken zu gleichen Teilen Vertreter der Eltern, des pädagogischen Personals und des Trägers mit. Gemeinsam werden organisatorische Themen erörtert und als Grundlage für die Entscheidungsfindung an die Gemeindevertretung weitergegeben.
Dabei sind gemäß dem Kindertagesstättengesetz diese Beschlüsse als eine Empfehlung zu sehen, die keine bindenden Vorgaben darstellen. Dennoch ist er ein sehr wichtiges Gremium, da es allen Beteiligten die Möglichkeit bietet, mit zu diskutieren und die Themen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.